Berichte zu Schule und Verein sowie KiTa und Verein
Der Offene Ganztag ab 2026 und die Möglichkeiten für den Sport
Ab dem Sommer 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Schulen in Schleswig-Holstein. Gestartet wird nur mit den neuen ersten Klassen, deren Schüler*innen einen Anspruch auf einen der gesicherten Plätze haben. In den nächsten Jahren wird diese Regelung sukzessive ausgebaut, sodass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschüler*innen den verbindlichen Ganztag in Anspruch nehmen können.
Perspektivisch werden immer mehr Kids das Angebot des Ganztags nutzen, von einer sprunghaften Steigerung der Anmeldezahlen ist dagegen nicht auszugehen. Eine Pflicht, den Ganztag zu nutzen, besteht keineswegs. Neu ist nur das Versprechen, dass jedes Kind einen Platz erhält, wenn dies gewünscht ist.
Die Grundlagen
2026/27: 1. Klasse
2027/28: 1. + 2. Klasse
2028/29: 1. – 3. Klasse
2029/30: 1. – 4. Klasse
Der verbindliche Ganztag umfasst die schulische und außerschulische Betreuung der Schüler*innen über acht Stunden am Tag, neben der Schulzeit sollen auch acht Ferienwochen abgedeckt werden. Einen Teil der Zeit deckt der Unterricht ab, in dem die Schüler*innen von der Schule betreut werden. Dazu kommt der Offene Ganztag, der meist von außerschulischen Trägern organisiert wird. In diesen Bereich fällt ein gemeinsames Mittagessen ebenso wie eine Hausaufgabenbetreuung.
Wie ist der Ganztag aktuell aufgebaut?
Der Träger des Ganztags plant den Nachmittag überwiegend nach Vorbild der Schule in festen Blöcken. Es wird ein gemeinsames Mittagessen angeboten, gefolgt von einer Hausaufgabenbetreuung. Das Ende der Betreuungszeit bildet ein vielseitiges Angebot, welches wöchentlich angeboten wird. In der Regel wird das Programm für ein Schulhalbjahr oder ähnlich lange Zeiträume ausgeschrieben.
Die Ferienbetreuung hat einen größeren Eventcharakter. Mit der längeren Zeit sind Ausflüge zu verschiedenen Kooperationspartnern wie Museen möglich.
Welche Chancen haben Sportvereine?
Es gibt Beispiele, in denen Sportvereine die Trägerschaft für den Ganztag übernommen haben. Aufgrund der Strukturen und der geringen Größe der Dithmarscher Vereine wird das bei uns wohl nirgends infrage kommen. Dennoch können, vielleicht sogar müssen die Vereine im Ganztag aktiv werden. Denn hat ein Verein ein Angebot für Kinder im Grundschulalter, findet sich die Zielgruppe im Offenen Ganztag.
- Eigene Kurse für den Offenen Ganztag
Betrachtet man den Offenen Ganztag als komplett neues Angebot des Sportvereins mit eigener Leitung und eigener Sportauswahl, sind eigentlich alle Sportarten denkbar, an denen Kinder Interesse haben könnten. Diese müssen nicht mal im Verein bereits angeboten werden. Und wer weiß, vielleicht wächst die neue Sportart im Verein weiter.
- Wechselndes Angebot
In einem Mehrspartenverein gibt es sicher mehrere Sportarten, an den Kinder teilnehmen und Spaß haben, eventuell sogar mehr Sportarten als in einer Woche im Offenen Ganztag Platz finden. Im Offenen Ganztag können Sportarten vorgestellt und ausprobiert werden. Wechselt das Ganztagsangebot regelmäßig (z.B. nach einem 10er-Kurs oder nach einem Schulhalbjahr), können die interessierten Kids den Sport im Verein weiter betreiben.
- Paralleles Angebot
Das häufigste Modell ist sicher das, in dem der Verein sein Angebot parallel auch im Ganztag macht. Vertrautes Terrain, teils sogar die gleichen Übungsleiter*innen, nur zu unterschiedlichen Zeiten. Das hat den Vorteil, dass beide Angebote so ablaufen können, wie die jeweilige Institution es sich wünscht.
- Integriertes Angebot
Nicht immer ist es machbar, ein Angebot doppelt anzubieten. Viele Vereine kennen bereits jetzt die langwierige Suche nach Übungsleiter*innen. Sind die zeitlichen Ressourcen begrenzt, bietet es sich an, Vereinsangebot und Ganztagsangebot zu verschmelzen. Zur Übungsstunde kommen die Vereinskinder ebenso wie die Kinder, die im Offenen Ganztag angemeldet sind. Ganz nebenbei sinkt der Belegungsdruck auf Sportanlagen. Blockt der Offene Ganztag ansonsten Zeiten am frühen Nachmittag ganz für sich, können Ganztag und Verein die Zeit gemeinsam nutzen.
- Ferienprojekt
Die Betreuung muss der Träger auch in den Schulferien gewährleisten, nur vier Woche im Jahr darf die Betreuung geschlossen sein. Da Unterricht und Hausaufgabenbetreuung in den Ferien wegfallen, kann das Angebot den ganzen Tag oder gar ganze Wochen umfassen. Dies wird dann auch für Vereine interessant, die Sondersportanlagen nutzen, die keine Schule im direkten Umfeld haben.
Das LSV-Programm „Schule & Verein“
- Alle aktuellen Infos auf der Homepage des LSV: https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/schule-verein
- Gefördert wird die Durchführung einer breitensportlich orientierten Arbeitsgemeinschaft (AG) außerhalb des regulären Schulunterrichts.
- Diese AG wird von Übungsleiter*innen bzw. Trainer*innen des Vereins durchgeführt.
- Die AG kann für ein Halbjahr, ein gesamtes Schuljahr oder auch im Rahmen von einzelnen oder mehreren Projekttagen angeboten werden.
- Die AG muss für alle Schüler*innen unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen und freiwillig sein.
- Die Leitung der AG liegt bei einer qualifizierten Person (mind. C-Lizenz).
- Je Unterrichtseinheit (60min; Stand September 2025) werden gewährt:
- 10,00 € bei einer Kooperation mit einer genehmigten Ganztagsschule
- 16,50 € bei einer Kooperation mit allen weiteren Schularten
- Für die Schüler*innen besteht der Versicherungsschutz gem. Erlass des MBK vom 06.07.1999 über die gesetzliche Unfallkasse. Übungsleiter*innen und Trainer*innen sind über die Sportversicherung des LSV versichert.
- Weitere Förderung bietet in den Ämtern Büsum-Wesselburen und Mitteldithmarschen das Programm „Kids AHOI! Gemeinsam. Ganztag. Leben.“
Probleme
Letztlich bleibt aber bei allen Modellen eine große Frage, die es zu klären gilt. Welche Übungsleiter*innen können überhaupt im Ganztagsbereich Sportgruppen betreuen? Ganz ehrlich: außer Renter*innen fällt uns da auch keine größere Gruppe ein. Natürlich ist es für viele Arbeitnehmer*innen einfacher, ein Training um 17:00 Uhr anzubieten als bereits um 14:00 Uhr.
Zudem stellt der Offene Ganztag andere Ansprüche an die Übungsleiter*innen. Pädagogische Kenntnisse nehmen einen noch höheren Stellenwert ein. Denn trotz aller Freude am Sport kann man nicht davon ausgehen, dass alle Kinder freiwillig dabei sind. Kleine Schulen können sich eine vielfältige Auswahl verschiedener Angebote an einem Nachmittag schlicht nicht leisten, geschweige denn gibt es für alle Angebote eine adäquate Nachfrage. Da Schule und Ganztag zeitlich und vorwiegend auch räumlich nicht getrennt sind, verbleiben die Kinder trotzdem im Schulkontext und übernehmen die Verhaltensweisen aus dem Unterricht auch ins Sportangebot.
Da es durchaus vorkommen kann, dass Übungsleiter*innen kurzfristig ausfallen, ist für diesen Fall eine gute Absprache zwischen Ganztagsträger und Sportverein notwendig. Es gab schon den Fall, in dem die Schule dann beim ersten Vorsitzenden des Vereins angerufen und nachgefragt hat, wer denn an dem Tag die Sportstunde im Ganztag übernehme. Dies ist natürlich nicht der Regelfall und der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen als ein Ganztagsträger war genauso geschockt wie der Sportverein.
Bei all der Flexibilität in der inhaltlichen Ausgestaltung, ist der Offene Ganztag doch im Rahmen der Schule angesiedelt. Das Ende der Betreuungszeit hängt mit dem Schulbeginn und den Fahrtzeiten von Schulbussen zusammen. Je nach Schule und Jahrgang sind die Zeiten, in denen Angebote des Sportvereins gemacht werden, in 45- oder 90-minütige Einheiten gegliedert, wie man es aus dem Unterricht kennt. Davon abweichende Zeiten wie Slots von 120 Minuten sind aber denkbar und werden auch schon angeboten.
Was fehlt in der bisherigen Konzeption?
Bei einem Vernetzungstreffen zum Offenen Ganztag stand mal im Raum, wie wir Erwachsenen eigentlich früher unsere Zeit genutzt hätten. Denn wirklich etwas anderes haben wir auch nicht gemacht: Mittagessen, Hausaufgaben, Sport. Doch es gibt Unterschiede. Der größte betrifft die Zeit. Das Fußballtraining ging halt von 16:30 bis 18:00 Uhr, gegen 19:00 Uhr war man zu Hause. Der Tag, der mit dem Schulweg um 7:00 Uhr gestartet war, dauerte 12 Stunden. In der Zeit sammelten wir Erfahrungen, die über das schulische Lernen hinausgingen. Mit der Einführung des Ganztags und der jetzigen Hinwendung zu einer größeren Attraktivität des Angebots sollen all die Erfahrungen in 8 Stunden komprimiert werden.
Freie Zeit wird komplett gestrichen. Unbeaufsichtigtes Spielen im eigenen Zimmer kann die Schule gar nicht anbieten. Schon schlicht aus Platzgründen kann sich nicht jedes Kind in einen privaten Bereich zurückziehen, in dem es ohne den Einfluss von anderen Kindern die Erlebnisse des Vormittags verarbeiten und zur Ruhe kommen kann. Und da die Betreuung im Offenen Ganztag auch gleichzeitig ständiges Aufpassen bedeutet, gibt es keinen Freiraum, in dem die Kids ohne erwachsene Vorgaben auf Entdeckungstour gehen können. Geschweige denn, in dem Verletzungen Teil des Spiels sind. Aufgeschlagene Knie vom Sturz beim Rennen über Asphalt oder ein Splitter in der Hand, weil man sich aus einem Stock ein Schwert basteln wollte. Den anschließenden Schwertkampf würde sowieso niemand erlauben.
Was heißt das für Sportvereine?
Ab Sommer werden die Anmeldezahlen für den Offenen Ganztag nicht in die Höhe schießen, aber über die nächsten Jahre kontinuierlich ansteigen. Wenn immer mehr Kinder ihren Tag im Schulgebäude verbringen, werden auch immer weniger Kids Vereinsangebote besuchen. Sie haben bereits Sport im Ganztag getrieben und sind nach dem langen Tag ohne Pause einfach platt. Diese Entwicklung wird der organisierte Sport nicht stoppen können. Aber wir können die entstehenden Möglichkeiten für uns nutzen. Denn die Vereine stehen für qualitativ hochwertigen Sport. Damit können wir auftrumpfen und sind für die Schulen und Träger der Ganztage unverzichtbare Partner in der Angebotsgestaltung. Ideen dafür gibt es viele, viele Hürden sind bereits überwunden. Jetzt liegt es an den Akteuren in den Schulen, bei den Ganztagsträgern und in den Sportvereinen, gemeinsam Projekte anzustoßen und den Ganztag zu leben.
Gemeinsames Statement zum Entwurf des Rahmenkonzepts „Gute Ganztagsbildung und -betreuung in gemeinsamer Verantwortung“
Kein Fortschritt: Der Entwurf des Rahmenkonzepts „Gute Ganztagsbildung und -betreuung in gemeinsamer Verantwortung“ ist zu unverbindlich. Die erneute Zeitverschiebung ist nicht nachvollziehbar.
Am Samstag, den 23. November 2024, haben Bildungsministerin Karin Prien und Staatssekretärin Dr. Dorit Stenke im Rahmen der Landeskonferenz „Guten Ganztag ausbauen – Gemeinsam Qualität weiterentwickeln“ die Eckpunkte für ein Rahmenkonzept vorgestellt. Diese Eckpunkte skizzieren, wie der Ganztag ab 2026 in Schleswig-Holstein gestaltet werden soll. Die Verbände aus Wohlfahrt, Kultureller Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit sowie Kinderschutz begrüßen die teilweise hochgesteckt formulierten Ziele aber reagieren mit Unverständnis, wie unverbindlich und wenig konkret der Weg dahin aufgezeigt wird. Der konkrete Ausgestaltungsprozess wird erneut aufgeschoben
Die Landeskonferenz hat gezeigt, dass der grundsätzliche Streit über die Kostenverantwortung zwischen Land und Kommunen alle konstruktiven Debatten um die inhaltliche Ausgestaltung der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern blockiert. Die Verbände wünschen sich, dass Land und Kommunen den Ganztag wieder als gemeinsame Aufgabe wahrnehmen, sich ihrer Verantwortung stellen und sich auf die Chancen fokussieren. Denn ein vom Kind aus konzipierter Ganztag trägt zur Lösung von gesellschaftlichen Großproblemen wie der Bildungsungerechtigkeit und dem Fachkräftemangel bei. Die formulierten Ziele müssen konkretisiert und mit Inhalten gefüllt sowie begleitend die Kosten für Investitionen und den laufenden Betrieb transparent zukunftsweisend kalkuliert werden.
Den Verbänden ist bewusst, dass es bis 2026 keine landesweit verbindliche Lösung mit von den Kindern aus gedachten Qualitätsstandards für einen vielfältigen Ganztag in Schleswig-Holstein mehr geben kann, obwohl sich viele der Verbände seit Jahren dafür einsetzen. Umso mehr ist die Erwartungshaltung, dass ein konkreter “Masterplan Ganztag” für die nächsten zehn Jahre entwickelt wird. In diesem müssen pädagogische Ziele, Anforderungen an Räume, Personalschlüssel und Qualifikationen der Mitarbeitenden ebenso enthalten sein, wie konkrete Rahmenbedingungen für die Kooperationen zwischen Schulen, Durchführungsträgern und weiteren außerschulischen Akteuren wie beispielsweise Sportvereinen, Jugendfeuerwehren oder Kinderchören. Die Ergebnisse der vom Bildungsministerium im letzten Winter organisierten Regionalkonferenzen hätten eine gute Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung eines „Masterplans Ganztag” in Schleswig-Holstein geboten.
Ab 2026 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die „ganztägige Förderung von Grundschulkindern“ im Sinne des Sozialgesetzbuches. Dieser ist 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Seither warten die Verbände aus den Bereichen Wohlfahrt, Kulturelle Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit und Kinderschutz ebenso wie die Träger, die Ganztag schon heute organisieren, auf ein schlüssiges Konzept des Landes Schleswig-Holstein, wie es die ganztägige
Förderung von Grundschulkindern ab 2026 gemeinsam mit den Kommunen regeln und organisieren möchte. Mitglieder der informellen Austauschrunde betonen, dass sie vielfältige Lösungsvorschläge für landesweit geltende Qualitätsstandards und Gelingensbedingungen formuliert haben. Die damit verbundenen Erwartungen und Hoffnungen werden von dem präsentierten Rahmenkonzeptentwurf nicht erfüllt. Dennoch sind die Verbände weiterhin bereit, ihre Expertise und sektorübergreifenden Perspektiven und Kompetenzen bei der Präzisierung des vorliegenden Rahmenkonzeptes und der Entwicklung einer zukunftsweisenden Planung einzubringen.
Koordinator der informellen Austauschgruppe Ganztag in Schleswig-Holstein
Dr. Christian Schmidt-Rost
Geschäftsführung LKJ SH e.V.
Mobil: 0152 26324345
E-Mail: schmidt-rost@lkj-sh.de
Kontaktdaten sprechfähiger Personen der beteiligten Verbände sowie deren jeweilige Positionspapiere zum Ganztag finden Sie auf der Homepage https://ganztag-sh.de
Unterstützende Verbände:
Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V.
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Diakonie Schleswig-Holstein
Der Paritätische Schleswig-Holstein
Caritas im Norden
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Landesmusikrat Schleswig-Holstein e.V.
Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein e.V.
LAG Soziokultur Schleswig-Holstein e.V.
VJKA Bad Segeberg e.V.
Stiftung Drachensee.
Dieses Statement finden Sie hier im PDF-Format.
Das Positionspapier des Landessportverbandes zum Ganztag finden Sie hier.
"KiTa und Verein" das ganze Jahr beantragen
Das Programm “KiTa und Verein” kommt im KiTa-Jahr im neuen Gewand daher und ist jetzt jederzeit beantragbar.
"Schule und Verein" startet ins neue Schuljahr
Das Programm “Schule und Verein” geht weiter und die Koopeationen zwischen allen Schulen und Sportvereinen können auch das neue Schuljahr bereichern.
TSV Weddingstedt erhält Sportbeutel anlässlich "30 Jahre Projekt Schule und Verein"
Das Kooperationsprojekt Schule und Verein besteht bereits seit 30 Jahren. Anlässlich dieses Jubiläums haben die Partner AOK und SGV 30 X 20 Sportbeutel gepackt, die unter den aktuellen Kooperationen ausgelost wurden. Als Gewinnerverein bzw. Kooperation wurde der TSV Weddingstedt ausgelost.
Hier besteht bereits seit vielen Jahren eine Kooperation mit der Grundschule Wesseln für Kinder aus dem Schulbetrieb im offenen Ganztag. Daniela Kröger vom TSV Weddingstedt bringt als Projektbetreuerin den teilnehmenden Kindern den Handballsport etwas näher.
Die Übergabe der Beutel fand zur Freude der teilnehmenden Kinder am 29.11.2022, durch Vertreter*innen der AOK und der Sparkasse Mittelholstein, der Grundschule Wesseln und den Projektverantwortlichen des TSV Weddingstedt sowie des Kreissportverbandes Dithmarschen statt.
Projekt "Schule und Verein" soll junge Athleten fördern und fordern
Kinder für mehr sportliche Bewegung zu begeistern und dazu deren geistige Entwicklung zu fördern - das ist das Ziel der vom Landessportverband (LSV) 1993 gegründeten Initiative "Schule und Verein.